ERASMUS-Mobilitäten

Ansprechperson / Zuständige für das Erasmus-Programm am Department für Germanistik ist Frau dr. Nóra Tar: [email protected]

 

Ansprechperson / Zuständige für das Erasmus-Programm am Department für Germanistik ist Frau dr. Réka Jakabházi: [email protected]

Anerkennung der Noten und der ECTS-Punkte

Frau dr. Réka Jakabházi ist Department für Germanistik für die Anerkennung der erbrachten Leistungen zuständig und Ihre Ansprechperson in allen Fragen der Notenanrechnung.

 

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise im Rahmen Ihrer Erasmus-Mobilität:

1. Vor der Mobilität

  • Bitte informieren Sie sich sorgfältig über das Studienangebot der Partneruniversität.
  • Wählen Sie ausschließlich Lehrveranstaltungen aus, die inhaltlich den Modulen Ihres Studienprogramms an der UBB entsprechen (z. B. Literaturwissenschaft zu Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft zu Sprachwissenschaft, Romanistik zu Romanistik usw.).
  • Die gewählten Kurse müssen inhaltlich den entsprechenden Fächern an der UBB gleichwertig sein. Wenn dies nicht möglich ist, dann ist ein alternatives Fach aus dem Kursangebot der Partneruniversität zu wählen, jedoch ausschließlich in vorheriger Absprache mit Frau dr. Réka Jakabházi.
  • Es sind insgesamt mindestens 30 ECTS-Punkte zu absolvieren; eine höhere ECTS-Anzahl ist möglich, eine geringere jedoch nicht zulässig.
  • Orientieren Sie sich bei der Kurswahl an Ihrem Studienvertrag (Contract de studii) der UBB.

2. Learning Agreement

  • Während Ihres Aufenthalts an der Partneruniversität wird das Learning Agreement erstellt.
  • Bitte senden Sie das ausgefüllte Learning Agreement unmittelbar nach Erhalt an Frau dr. Jakabházi.

3. Nach der Mobilität

  • Nach Ihrer Rückkehr beginnen Sie bitte so schnell wie möglich mit dem Verfahren zur Anerkennung der Studienleistungen. Dazu senden Sie bitte folgende Dokumente an Frau dr. Jakabházi:
    • Ihren UBB-Studienvertrag (Learning Agreement / Contract de studii UBB)
    • das Transcript of Records der Partneruniversität

Falls es vorkommt dass, Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits beendet und die Prüfungen an der Partneruniversität abgelegt haben, dasTranscript of Records (ToR) jedoch noch nicht vorliegt, senden Sie uns bitte zunächst einen vorläufigen Notennachweis (z. B. einen Screenshot oder eine offizielle Bestätigung). Das Transcript of Records kann in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. 

 

Die Unterlagen sind zur weiteren Bearbeitung der Anerkennung an folgende E-MailAdresse zu senden: [email protected]